a)Da von keiner Fraktion eine Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht beantragt wird, wird die Wahl nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt.
Es werden folgende zwei weiteren Mitglieder des Amtsausschusses vorgeschlagen:
oder alternativ
b)Herr / Frau beantragt für die -Fraktion, dass das weitere Mitglied nach dem fraktionsgebundenen Vorschlagsrecht gewählt werden.
Aufgrund der vorhandenen Sitzverhältnisse der Fraktionen und der sich daraus ergebenden Reihenfolge ihrer Höchstzahlen steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht wie folgt zu:
Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
In dieser Hinsicht wird von der -Fraktion nachstehende Person vorgeschlagen:
Wahl des Stellvertreters des weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses
In dieser Hinsicht werden von der -Fraktion nachstehende Person vorgeschlagen:
Über die Vorschläge ist ein Beschluss nach § 39 Abs. 1 GO zu fassen:
Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür
Stimmen dagegen
Enthaltungen
28.06.2023 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
Ö 18 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Anträge zum Wahlverfahren
a)Da von keiner Fraktion eine Wahl nach fraktionsgebundenem Vorschlagsrecht beantragt wird, wird die Wahl nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt.
2.Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
In dieser Hinsicht wird von der KBV -Fraktion nachstehende Person vorgeschlagen:
Frank Mielewski
Abstimmungsergebnis:
dafür
13
dagegen
0
Enthaltung
0
3.Wahl des Stellvertreters des weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses
In dieser Hinsicht wird von der KBV-Fraktion nachstehende Person vorgeschlagen:
Sebastian Steffens
Über die Vorschläge ist ein Beschluss nach § 39 Abs. 1 GO zu fassen: