Vorlage - VO/08/2023/384
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Sachverhalt:
Hintergrundinformationen:
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 11.04.2023 angeschrieben und um Stellungnahme zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum B-Plan 11 der Gemeinde Wiemersdorf gebeten.
Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.
Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der anhängenden Tabelle zu entnehmen. Diese Tabelle wurde vom Planungsbüro dn.stadtplanung GBR erstellt.
Nicht in Allris rein
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Für Bauleitplanung Intern
Wie geht’s weiter?
Nach dem Beschluss würden die Gutachten beauftragt werden.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit steht auch noch aus.
Die Ergebnisse der Gutachten sind in die Planung einzuarbeiten und die GV müsste dann den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen, um die öffentlice Auslegung / 2. Beteiligungsrunde der TÖB zu starten.
Vorlage erstellt: Ute Scheunemann, Amt Bad Bramstedt-Land 15.06.2023 15:56 Uhr
Beschlussvorschlag:
Zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg
wurden Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB´s) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 28.06.2023 wie folgt abgewogen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit steht noch aus.
Die Gemeinde nimmt die Einwendungen zu den beiden Planverfahren zu Kenntnis und beschließt die Abwägung entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Anlage (vorbereitet vom Planungsbüro:
2023-06-14 WIE22002_13001_4(1)_BP_FP_Abwägung).
Laut Hinweis des Planungsbüros müssen neben diversen Hinweisen folgende Gutachten erstellt werden:
- Verkehrstechnische Untersuchung für den Knotenpunkt – Planstraße / Kieler Straße(L319)
- Wasserwirtschaftliches Konzept
- Ggf. Baugrunduntersuchung
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Zudem ist das Thema Waldabstand zu beachten und eine Alternativflächenprüfung für das Gemeindegebiet soll erstellt werden.Dies kann durch die beauftragten Büros dn.stadtplanung und BBS erfolgen.
Datum der Stellung-nahme, Az. Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Siehe Anlage vom 14.06.2023 |
| Entsprechend der der Abwägungstabelle Stand 14.06.2023 Entwurf |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
- Bitte prüfen und entragen – neue GV ab 28.06.2023-
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Abwägungstabelle 2023-06-14 WIE22002_13001_4(1)_BP_FP_Abwägung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-06-14 WIE22002_13001_4(1)_BP_FP_Abwägung (2171 KB) |