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Auszug - F18/B11 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorf für dasGebiet "östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg"  

Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2023/384 F18/B11 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg

wurden Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange (TÖs) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 28.06.2023 wie folgt abgewogen:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit steht noch aus.

 

Die Gemeinde nimmt die Einwendungen zu den beiden Planverfahren zu Kenntnis und beschließt die Abwägung entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Anlage (vorbereitet vom Planungsbüro:

2023-06-14 WIE22002_13001_4(1)_BP_FP_Abwägung).

 

Laut Hinweis des Planungsbüros müssen neben diversen Hinweisen folgende Gutachten erstellt werden:

- Verkehrstechnische Untersuchung für den Knotenpunkt - Planstraße / Kieler Straße(L319)

- Wasserwirtschaftliches Konzept

- Ggf. Baugrunduntersuchung

- 

Zudem ist das Thema Waldabstand zu beachten und eine Alternativflächenprüfung für das Gemeindegebiet soll erstellt werden.Dies kann durch die beauftragten Büros dn.stadtplanung und BBS erfolgen.

 

Datum der Stellung-nahme, Az. Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

Siehe Anlage vom 14.06.2023

 

Entsprechend der  Abwägungstabelle Stand 14.06.2023 Entwurf

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine 

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

13

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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