Vorlage - VO/08/2023/378
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Sachverhalt:
§ 9 Abs. 3 AO sieht vor, dass für sämtliche Mitglieder des Amtsausschusses
Stellvertretende zu wählen sind. Für die Wahl gilt auch hier § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung entsprechend (Ja- und Nein- Stimmen und Enthaltungen). Nach § 2 der
Hauptsatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land hat jedes weitere Mitglied eine persönliche
Stellvertretung.
Die/der Stellvertretende der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Amtsausschuss muss nicht auch die/der tatsächliche Stellvertretende der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sein.
Beschlussvorschlag:
Frau / Herr _______________ wird als Stellvertreterin / Stellvertreter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters im Amtsausschuss vorgeschlagen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: