Vorlage - VO/08/2023/375
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Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Sofern in der Gemeindevertretung nur eine Fraktion vorhanden ist, werden die Mitglieder der Ausschüsse nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.
Gemäß Hauptsatzung sind drei Ausschüsse zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Bürgermeisterin/Bürgermeister____________ fragt, ob es für die Wahl der Ausschüsse Anträge zum Wahlverfahren gibt. Auf Antrag von Bürgermeisterin/Bürgermeister ____________ wird die über die Besetzung der Ausschüsse je Ausschuss en bloc abgestimmt.
Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung:
a) Finanzausschuss (7 Personen = 4 GV, 3 BM)
b) Planungs- und Maßnahmenausschuss (7 Personen, 4 GV, 3 BM)
c) Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten (7 Personen = 4 GV, 3 BM)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: