Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Borstel hält weiterhin an den Planungsabsichten fest, den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 und Teil 2 aufstellen, da dies weiterhin städtebaulich erforderlich und notwendig ist.
Die Planung hat einen Stand erreicht, der in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes 4 Teil 1 und 2 wieder in Kraft zu setzen.
Die Gemeinde nutzt deshalb die gesetzlichen Möglichkeiten des § 17 Abs.3 BauGB und beschließt die am 23.12.2023 außer Kraft getretene
Veränderungssperre unter Berücksichtigung der geänderten Zuordnung erneut.
Satzung über die Veränderungssperre zum B-Plan 4 Teil 2
ist als Anlage beigefügt.
Bei diesem Tagesordnungspunkt waren folgende GV ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch Beschlussfassung anwesend:
Joachim Rathjen
Willy Clausen
Franziska Badde
Ulrich Badde
(Stimmberechtigt sind
Annkathrin Peters
Sascha Baun
Jonas Humfeldt)