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Auszug - B4 T2 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Beschluss der Veränderungssperre zum B-Plan 4 Teil 2 Gebiet "östlich der Hauptstraße, inclusive Redder" nach § 17 Abs. 3 BauGB  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:53 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
VO/03/2024/188 B4 T2 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Beschluss der Veränderungssperre zum B-Plan 4 Teil 2 Gebiet "östlich der Hauptstraße, inclusive Redder" nach § 17 Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Gemeinde Borstel hält weiterhin an den Planungsabsichten fest, den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 und Teil 2 aufstellen, da dies weiterhin städtebaulich erforderlich und notwendig ist.

Die Planung hat einen Stand erreicht, der in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes 4 Teil 1 und 2 wieder in Kraft zu setzen.

 

 

Die Gemeinde nutzt deshalb die gesetzlichen Möglichkeiten des § 17 Abs.3 BauGB und beschließt die am 23.12.2023 außer Kraft getretene

Veränderungssperre unter Berücksichtigung der geänderten Zuordnung erneut.

 

Satzung über die Veränderungssperre zum B-Plan 4 Teil 2

ist als Anlage beigefügt.

 

 

Bei diesem Tagesordnungspunkt waren folgende GV ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch Beschlussfassung anwesend:

 

Joachim Rathjen

Willy Clausen

Franziska Badde

Ulrich Badde

 

(Stimmberechtigt sind

Annkathrin Peters

Sascha Baun

Jonas Humfeldt)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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