Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/03/2024/198  

Betreff: B 4 T 1 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "westlich der Hauptstraße, inclusive Eichenweg, Am Teich, Twiete und uch Hagener Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Borstel Entscheidung
04.06.2024 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Scheunemann, 02.05.2024 18:25 Uhr

 


Beschlussvorschlag:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „westlich der Hauptstraße, inclusive Eichenweg, Am Teich, Twiete und ab 2023-12- auch Hagener Weg

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 1 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „westlich der Hauptstraße, inclusive Eichenweg, Am Teich, Twiete und ab 2023-12- auch Hagener Weg, des Textes Teil B und der Begründung

    werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
    werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
    siehe Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung vom _ evtl 04.06.2024 ________ unter TOP ____
     
  2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

     

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: (bitte prüfen)

 

befangen: Jonas Humfeldt und Joachim Rathjen

folglich stimmberechtigt : Ulrich Badde, Sascha Braun, Willy Clausen, Annkathrin Peters,

Franziska Badde

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

davon befangen:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann

prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung