Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/03/2024/193  

Betreff: Weitere Vorgehensweise zu den verbliebenen Anteilen an der SH Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wrage, Lars
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Adelt, Simone
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Borstel Entscheidung
04.06.2024 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gemeinde Borstel Übersicht Anteile SH Netz  

Sachverhalt:

Die Gemeinde Borstel hatte insgesamt 61 Anteile an der SH Netz AG erworben.

 

Mit Wirkung zum 11.04.2024 sind 28 Anteile gekündigt worden. Die Kündigung ist fristgerecht seitens des Amtes erfolgt die Bestätigung liegt vor.

 

Die Gemeinde Borstel hat somit aktuell 33 Anteile der SH Netz AG im Bestand, deren Rückkaufwert insgesamt 181.917,45 Euro beträgt (siehe Anlage).

 

Die Gemeinde Borstel muss nun darüber entscheiden, ob sie diese Anteile ebenfalls kündigt und den o.g. Ertrag zur Stärkung der Liquidität des gemeindlichen Haushalts verwendet oder ob sie die Anteile bis zum nächsten regulären Kündigungstermin im Jahr 2029 behält.

 

Im Falle der Kündigung der Anteile muss die Kündigung bis zum 15.06.2024 erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a) die verbliebenden Anteile fristgerecht zum 15.06.2024 zu kündigen

 

b) die verbliebenen Anteile an der SH Netz AG zu behalten

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinde Borstel Übersicht Anteile SH Netz (430 KB)      
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