Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Tagesordnung - 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 06.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.03.2016  
02/2016/068  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanz- und Planungsausschuss      
Ö 6.2  
Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/123  
Ö 8  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18"  
VO/02/2016/124  
Ö 9  
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18" nach § 10 BauGB  
VO/02/2016/125  
    VORLAGE
   

Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am

 

Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
    der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18



abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 (oder anderes Datum, bitte eintragen ________) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

    die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Timo Oppermann

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx

Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr


Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am

 

 

 

 

 

C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx

Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr

   
    06.06.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

_

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Timo Oppermann

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bimöhlen (Kreis Segeberg)  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/126  
Ö 11  
Auftragsvergabe der Landschafts- und Sportplatzpflegearbeiten für das Jahr 2017 und fortlaufend  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/127  
Ö 12  
Genehmigung zur Anschaffung eines Notstromaggregates für die Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/129  
Ö 13  
Antrag vom Bimöhler Sportverein auf einen Zuschuss für die FFH Vorprüfung  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/130  
Ö 14  
Antrag vom Bimöhler Sportverein auf einen Zuschuss für die Sanierung des Reitplatzes  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/131  
Ö 15  
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Gemeindestraße "Entenbusch"      
Ö 16  
Verschiedenes      
Ö 17  
Einwohnerfragestunde      
N 18     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 19     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 19.1     Kaufanfrage für 2 Teilgrundstücke aus den Flurstücken 6/45 und 11/6 der Flur 7      
N 20     Verschiedenes      
               

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung