Vorlage - VO/02/2016/125
|
|
Sachverhalt:
Wenn unter dem vorherigen Punkt über die Abwägung beraten und beschlossen wurde, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlage zu TOP :
zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ |
nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 (oder anderes Datum, bitte eintragen ________) mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
| |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
| |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______ |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Timo Oppermann
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx
Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr
Anlage zu TOP :
zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am
C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx
Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: