Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2016/125  

Betreff: Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18" nach § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
06.06.2016 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Wenn unter dem vorherigen Punkt über die Abwägung beraten und beschlossen wurde, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am

 

Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
    der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18



abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 (oder anderes Datum, bitte eintragen ________) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom ________ , TOP _______

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

    die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Timo Oppermann

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx

Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr


Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am

 

 

 

 

 

C:\Users\USCHEU~1.011\AppData\Local\Temp\15\ccdms\C5_119E.docx

Stand 06.02.2017, 10:30 Uhr


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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