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Auszug - Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18" nach § 10 BauGB   

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2016/125 Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet "südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18" nach § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

 

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

_

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 06.06.2016 , TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I r das Gebiet „dwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Timo Oppermann

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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