Auszug - Veränderungssperre zu B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der
Satzung der Gemeinde Bimöhlen
über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung
Für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche“
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der
derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die
Gemeindevertretung der Planungs- und Maßnahmenausschuss Bimöhlen folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird
die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |