Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2023/213  

Betreff: Veränderungssperre zu B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
05.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - Veränderungssperrer das Gebiet Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche gefasst. Weiterhin wurde in der gleichen Sitzung beschlossen, für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - eine Veränderungssperre zu erlassen. Dies geschieht in Form einer Satzung.

 

Diese Satzung hat nach den Vorschriften der §§ 14 und 17 eine regelmäßige Geltungsdauer von 2 Jahren. Demnach würde die Satzung über die Veränderungssperre Ende Juni 2023 außer Kraft treten.

Sollte der B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung schon vor diesem Datum rechtskräftig sein, würde die Veränderungssperre gleichzeitig mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

 

Der Planungsstand des B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung ist jedoch noch nicht so weit, als dass zu erwarten ist, dass dieser vor dem 30.06.2023 in Kraft treten wird.

Aus diesem Grund sollte die Satzung über die Veränderungssperre um ein Jahr nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB verlängert werden.

Insofern wäre der § 4 Satz 2, zweiter Halbsatz der Satzung über die Veränderungssperre zu ergänzen/ zu ändern.

 

Der Text sollte dann heißen:

Die Satzung tritt mit dem Tag außer Kraft, an dem der in Aufstellung befindliche

B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.

 

Weiterhin ist bei der Angabe der Rechtsgrundlagen für die Satzung über die

Veränderungssperre nunmehr auch der § 17 zu nennen.

 

 

Bitte bei der Beratung und Beschlussfassung auf die Befangenheitsregelungen des § 38 in Verbindung mit § 22 Gemeindeordnung (GO) achten!

 


Beschlussvorschlag:

Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen folgende Gemeindevertreter:innen wegen Befangenheit den Sitzungsraum:

Bitte prüfen und eintragen

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der

 

Satzung der Gemeinde Bimöhlen

über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung

r das Gebiet Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche

 

Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der

derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für

Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die

Gemeindevertretung der Planungs- und Maßnahmenausschuss Bimöhlen folgende Änderung:

 

1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird

die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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