Vorlage - VO/02/2023/213
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche“ gefasst. Weiterhin wurde in der gleichen Sitzung beschlossen, für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung - eine Veränderungssperre zu erlassen. Dies geschieht in Form einer Satzung.
Diese Satzung hat nach den Vorschriften der §§ 14 und 17 eine regelmäßige Geltungsdauer von 2 Jahren. Demnach würde die Satzung über die Veränderungssperre Ende Juni 2023 außer Kraft treten.
Sollte der B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung schon vor diesem Datum rechtskräftig sein, würde die Veränderungssperre gleichzeitig mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft treten.
Der Planungsstand des B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung ist jedoch noch nicht so weit, als dass zu erwarten ist, dass dieser vor dem 30.06.2023 in Kraft treten wird.
Aus diesem Grund sollte die Satzung über die Veränderungssperre um ein Jahr nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB verlängert werden.
Insofern wäre der § 4 Satz 2, zweiter Halbsatz der Satzung über die Veränderungssperre zu ergänzen/ zu ändern.
Der Text sollte dann heißen:
Die Satzung tritt mit dem Tag außer Kraft, an dem der in Aufstellung befindliche
B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.
Weiterhin ist bei der Angabe der Rechtsgrundlagen für die Satzung über die
Veränderungssperre nunmehr auch der § 17 zu nennen.
Bitte bei der Beratung und Beschlussfassung auf die Befangenheitsregelungen des § 38 in Verbindung mit § 22 Gemeindeordnung (GO) achten!
Beschlussvorschlag:
Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen folgende Gemeindevertreter:innen wegen Befangenheit den Sitzungsraum:
Bitte prüfen und eintragen
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der
Satzung der Gemeinde Bimöhlen
über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung
Für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche“
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der
derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die
Gemeindevertretung der Planungs- und Maßnahmenausschuss Bimöhlen folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird
die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: