Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche das Grundstücks der Gemarkung Bimöhlen, Flur 7, Flurstück 3/1 (genaue Lage siehe unten, orangene Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Auf der Koppel“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
____ dafür ___ dagegen __ enthalten