Vorlage - VO/02/2022/207
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 HH-Satzung 2023 pdf (68 KB) | ||||
2 | 02 Haushaltsvorbericht Bimöhlen 2023 pdf (311 KB) | ||||
3 | 02-Haushaltsplan Bimöhlen 2023 pdf (3687 KB) |