Holsteiner Auenland         

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Auszug - Erweiterung Kindergarten  

23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Wortprotokoll

  1. ZUR INFO an die Gemeinde: Übergabe der Kostenberechnung vom 30.11.2022 mit dem letzten Stand der inzwischen abschließend geklärten Genehmigungserfordernisse (Entwässerung, Regenwasserversickerungsanlagen, Zufahrt, Außenanlagen usw.), Statik, Energiekonzept, Brandschutz usw. Aktualisierung aufgrund der Marktpreissituation ist erfolgt. Übergabe hierzu die Pläne zum Entwässerungsantrag.

 

  1. ZUR INFO an die Gemeinde: Fördermittelanträge für BA I werden in der laufenden Woche gestellt. Statik für BA I wird derzeit geprüft, Baugenehmigung könnte Anfang des Jahres eingehen. Bauantrag für BA II wird ebenfalls in dieser Woche eingereicht

 

  1. FRAGESTELLUNG an die Gemeinde: Beschlussfassung 1: Können Architekten und somit auch alle Fachplaner auf dieser Grundlage Genehmigungsplanung mit Kostenberechnung vom 30.11.2022 in die nächste Planungsphase Ausführungsplanung und nach Eingang des Fördermittelbescheid mit in die Planungsphase Ausschreibung (Die Zeit wäre jetzt günstig!) und Vergabe eintreten? Somit Beauftragung Leistungsphase 5-8 an Architekten und Fachplaner nach vorliegenden Angeboten.

 

  1. FRAGESTELLUNG an die Gemeinde: Diskussion und ggf. Beschlussfassung 2: Wer soll die weitere laufende Bauherrenvertretung für das Projekt übernehmen. Z.B. Bürgermeister mit Amtsingenieurin, Bauausschuss, eine gesonderte Arbeitsgruppe, die dann häufiger tagen muss. Hier geht es um Detailentscheidungen, Baubetreuung, Teilnahme an der Baubesprechung, Bemusterungen usw. Die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Baumaßnahme können nicht immer bis zur nächsten Gemeinderatssitzung mit Ladungsfrist warten. In den meisten Gemeinden werden bevollmächtigte bestimmt und der Gemeinderat in den Turnussitzungen informiert und Beschlüsse für Auftragsvergaben ggf. nachgeholt.

 

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