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Tagesordnung - 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 18.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2020  
02/2020/048  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Bestätigung der Wahl des Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung  
VO/02/2020/117  
Ö 8  
Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung  
VO/02/2020/118  
Ö 9  
5. Änderung F-Plan - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89) / Reesmoor"  
VO/02/2020/119  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der

Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“

 

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Gewerbegebiet (auf der jetzigen privaten Grünfläche).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich

oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)

erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Gemeinde Bimöhlen ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Die Gemeinde stellt

die Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Voraussetzung auf, dass eine

Kostenübernahmeerklärung und eine Ausgleichsflächenverpflichtung vorliegen.

Hiervon abhängig ist die Durchführung des Verfahrens.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: _______

davon anwesend: _______

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie

waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

__________________________

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und

gegenzeichnen lassen!

 

   
    18.01.2021 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der

Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“

 

Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Gewerbegebiet (auf der jetzigen privaten Grünfläche).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Die Gemeinde Bimöhlen ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Die Gemeinde stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Voraussetzung auf, dass eine Kostenübernahmeerklärung und eine Ausgleichsflächenverpflichtung vorliegen.

Hiervon abhängig ist die Durchführung des Verfahrens.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Einwohnerfragestunde      
N 12     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 13     Verschiedenes      
               

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