Vorlage - VO/02/2020/119
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Sachverhalt:
Der Gemeinde Bimöhlen liegt ein Antrag vor, die Fläche des Gewerbegebiets innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 4 zu vergrößern, um einem örtlichen
Unternehmer die Möglichkeit zu geben, hier seinen Gewerbebetrieb anzusiedeln.
Ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde am 07.12.2020 von der Gemeindevertretung Bimöhlen beschlossen.
Das Kreisplanungsamt Segeberg wies die Gemeinde Bimöhlen daraufhin, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls notwendig ist.
Daher hat die Gemeindevertretung Bimöhlen nun noch den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Gewerbegebiet (auf der jetzigen privaten Grünfläche).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden
Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)
erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche
Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Die Gemeinde Bimöhlen ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Die Gemeinde stellt
die Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Voraussetzung auf, dass eine
Kostenübernahmeerklärung und eine Ausgleichsflächenverpflichtung vorliegen.
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: _______
davon anwesend: _______
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie
waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
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An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und
gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: