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Vorlage - VO/02/2020/119  

Betreff: 5. Änderung F-Plan - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89) / Reesmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen
18.01.2021 
12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Gemeinde Bimöhlen liegt ein Antrag vor, die Fläche des Gewerbegebiets innerhalb des

Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 4 zu vergrößern, um einem örtlichen

Unternehmer die Möglichkeit zu geben, hier seinen Gewerbebetrieb anzusiedeln.

 

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde am 07.12.2020 von der Gemeindevertretung Bimöhlen beschlossen.

 

Das Kreisplanungsamt Segeberg wies die Gemeinde Bimöhlen daraufhin, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls notwendig ist.

 

Daher hat die Gemeindevertretung Bimöhlen nun noch den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der

Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“

 

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K89)/ Reesmoor“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Gewerbegebiet (auf der jetzigen privaten Grünfläche).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich

oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin)

erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen

Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Gemeinde Bimöhlen ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Die Gemeinde stellt

die Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Voraussetzung auf, dass eine

Kostenübernahmeerklärung und eine Ausgleichsflächenverpflichtung vorliegen.

Hiervon abhängig ist die Durchführung des Verfahrens.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: _______

davon anwesend: _______

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie

waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

__________________________

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Bestmann prüfen und

gegenzeichnen lassen!

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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