Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2024/313  

Betreff: Zustimmung und Beschlussfassung der Gemeinde zum Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
21.10.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung am 02.09.2024 hat die Gemeinde über den TOP „Kenntnisnahme und Zustimmung der Gemeinde zum Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen“ auf Grundlage des von der Feuerwehr vorgelegten Dokumentes beraten, den Inhalt zur Kenntnis genommen und diesem unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt.

 

Nunmehr hat sich herausgestellt, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument lediglich um den Anhang handelt. Der eigentliche Feuerwehrbedarfsplan fehlte. Aus diesen Gründen wird der Gemeindevertretung nunmehr der Feuerwehrbedarfsplan mit Anhang zur Beratung, Kenntnisnahme und Zustimmung vorgelegt.

Die zeitnahe Zustimmung ist unter anderem erforderlich, um mit der geplanten Ersatzbeschaffungsmaßnahme des Löschfahrzeuges (LF 10) im Rahmen der Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen nach SH-Standard durch das Land Schleswig-Holstein/GMSH/KUBUS umgehend beginnen zu können bzw. die verbindliche Teilnahmeerklärung bis 31.12.2024 erteilen zu können, sobald der Förderantrag über eine Zuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz (Feuerschutzsteuer) durch den Kreis Segeberg bewilligt wurde. Eine Bewilligung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt wurde.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan nebst Anhang unter der Voraussetzung zu, dass die sich hieraus ergebenden Maßnahmen bezüglich Feuerwehrstandort, -personal,

-fahrzeuge, -technik, und -organisation nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und Entwicklungen der Gemeinde realisiert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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