Vorlage - VO/02/2024/310
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Sachverhalt:
Die Gemeinde hat einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen bzw. diesen regelmäßig zu aktualisieren, um festzustellen, welche Maßnahmen bezüglich des Feuerwehrstandortes,
Feuerwehrpersonals, Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrtechnik und Organisation in den nächsten 5 Jahren erforderlich sind, damit die Gemeinde ihre Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz erfüllen kann. Der Feuerwehrbedarfsplan stellt den aktuellen Standard der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr dar und zeigt die geplante Entwicklung auf, um auch weiterhin die notwendige Qualität und Leistungsfähigkeit bei der Gefahrenabwehr für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bimöhlen sicherstellen zu können.
Die Freiwillige Feuerwehr hat einen Feuerwehrbedarfsplan ausgearbeitet, der dem Kreisfeuerwehrverband Segeberg am 18.08.2024 zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wurde. Sobald der finale Feuerwehrbedarfsplan vorliegt, wird dieser der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme und Zustimmung vorgelegt. Vorab erhält die Gemeinde den Entwurf, der derzeit beim Kreisfeuerwehrverband eingereicht wurde.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist bei Förderanträgen für Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (Feuerschutzsteuer) beim Kreis Segeberg mit einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan unter der Voraussetzung zu, dass die sich hieraus ergebenden Maßnahmen bezüglich Feuerwehrstandort,
-personal, -fahrzeuge, -technik, und -organisation nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und Entwicklungen der Gemeinde realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: