Vorlage - VO/02/2024/308
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Bimöhlen hat in der Finanzausschusssitzung am 15.08.2024 mündlich die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 10 für das vorhandene LF 16/12, Baujahr 1998, im Fahrzeugbestand der Feuerwehr Bimöhlen seit 23.07.2018. beantragt und Informationen zum Projekt des Landes Schleswig-Holstein mit der GMSH und KUBUS für eine landesweite Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen gegeben, in dessen Rahmen die Ersatzbeschaffung erfolgen soll.
Zur Auswahl stehen 6 Fahrzeugtypen: LF 10, HLF 10, LF 20, HLF 20, TSF-W, ELW 1. Nähere Einzelheiten erfolgen auf einer Infoveranstaltung am 03./04.09.2024, an der Feuerwehren und Gemeinden teilnehmen können.
Laut Feuerwehr Bimöhlen wurden Informationen beim Land/GMSH/KUBUS eingeholt, wonach sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 500.000 € belaufen werden. Haushaltsmittel wären für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen.
Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens müssen bis 30.09.2024 beim Kreis Segeberg beantragt werden. Mit dem Förderantrag ist ein Feuerwehrbedarfsplan einzureichen. Dieser ist nicht aktuell, sodass evtl. eine Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes noch vorzunehmen ist.
Der Höchstbetrag der Anschaffungskosten für Löschgruppenfahrzeuge LF 10 beträgt 170.000 €, der Fördersatz 30 % zzgl. 5 % für Sammelbeschaffungen. Somit ist von einer Förderung von maximal 35 % auf den Kostenhöchstbetrag 170.000 €, maximal 59.500 € auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) als Ersatz für das vorhandene Feuerwehrfahrzeug LF 16/12. Die Beschaffung soll im Rahmen des Projekts des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der GMSH und KUBUS zur Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durchgeführt werden, das in 2025 startet. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 31.12.2024 erforderlich, welche durch die Amtsverwaltung zu veranlassen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben:
LF 10: ca. 500.000,00 €;
Einnahmen:
Fördermöglichkeit Kreis Segeberg: 35 % vom Kostenhöchstbetrag 170.000,00 €, maximal 59.500 €.
Anlage/n: