Vorlage - VO/02/2024/305
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Sachverhalt:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bimöhlen ist aufgrund geänderten gesetzlicher Bestimmungen veraltet.
So sollen jetzt die Datenschutzbestimmungen mit aufgenommen werden.
Außerdem wird das Sitzungsgeld in Höhe von zur Zeit 15 € auf den Höchstsatz der Entschädigungsverordnung des Landes-Schleswig-Holstein angepasst (zur Zeit 35 €).
Zudem wurde die Satzung redaktionell überarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die neue Geschäftsordnung wie in der Anlage dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entschädigungssatzung Bimöhlen – Änderungsversion
Entschädigungssatzung Bimöhlen - Leseversion
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 Entschädigungssatzung -Änderungsversion- (86 KB) | ||||
2 | 02 Entschädigungssatzung -Leseversion (77 KB) |