Vorlage - VO/02/2024/303
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Sachverhalt:
Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2019 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024/2025 ist der Anlage zu entnehmen.
Die Öffentlichkeit ist bei der Überprüfung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen. Die Mitwirkung erfolgt über ein Rederecht in diesem Tagesordnungspunkt. Die Öffentlichkeit ist hierüber durch eine Bekanntmachung und entsprechende Veröffentlichung im Internet hingewiesen worden.
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2019 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024/2025 ist der Anlage zu entnehmen
Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.
Einwendungen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.
Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2024/2025 in der vorliegenden Fassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
02 UGLA_Bericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 02 UGLA_Bericht (152 KB) |