Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2024/301  

Betreff: Entscheidung über einen Antrag zur Errichtung eines Gehweges entlang der Hauptstraße (K89) zw. Lindenstraße und Zufahrt Firmengelände: Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
03.06.2024 
6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Bei der Gemeindevertretersitzung am 04.03.2024 wurde gegen die Errichtung eines Gehweges entlang der Hauptstraße (K89) für den Bereich zwischen der Lindenstraße und der Zufahrt zur Firma Gottwald gestimmt.

 

Die Kostenr diese Baumaßnahme werden auf maximal 50.000 € (brutto) geschätzt. Zwischenzeitlich haben sich Anlieger bereit erklärt, sich mit insgesamt 16.500 € (brutto) an der Baumaßnahme zu beteiligen. Damit müsste die Gemeinde noch maximal 33.500,00 € (brutto) übernehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Errichtung eines Gehweges entlang der Hauptstraße (K89) im Teilabschnitt zwischen Lindenstraße und der Zufahrt zum Grundstück der Firma Gottwald zu, sofern die Kosten für die Gemeinde weniger als 33.500,00 € (brutto) betragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

50.000 € (brutto) Baukosten abzüglich 16.500,00 € (brutto) durch Kostenbeteiligung Anlieger

 


Anlage/n:

 

 

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