Vorlage - VO/02/2024/292
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Bimöhlen hatte insgesamt 228 Anteile an der SH Netz AG erworben.
Mit Wirkung zum 11.04.2024 sind 180 Anteile gekündigt worden. Die Kündigung ist fristgerecht seitens des Amtes erfolgt – die Bestätigung liegt vor.
Die Gemeinde Bimöhlen hat somit aktuell 48 Anteile der SH Netz AG im Bestand, deren Rückkaufwert insgesamt 264.607,20 Euro beträgt (siehe Anlage).
Die Gemeinde Bimöhlen muss nun darüber entscheiden, ob sie diese Anteile ebenfalls kündigt und den o.g. Ertrag zur Stärkung der Liquidität des gemeindlichen Haushalts verwendet oder ob sie die Anteile bis zum nächsten regulären Kündigungstermin im Jahr 2029 behält.
Im Falle der Kündigung der Anteile muss die Kündigung bis zum 15.06.2024 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
a) die verbliebenden Anteile fristgerecht zum 15.06.2024 zu kündigen
b) die verbliebenen Anteile an der SH Netz AG zu behalten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gemeinde Bimöhlen Übersicht Anteile SH Netz (429 KB) |