Vorlage - VO/02/2024/290
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen ist von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen für jedes Haushaltsjahr ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorzulegen ist.
Beschlussvorschlag:
Dem von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen vorgelegten Einnahme- und Ausgabeplan 2024 für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: