Vorlage - VO/02/2024/289
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen ist von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2023 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: