Vorlage - VO/02/2023/218
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Sachverhalt:
Vorschlagsberechtigt für die Wahl der/des Vorsitzenden ist jedes Mitglied der Gemeindevertretung. Die Wahl ist gemäß § 33 Abs. 3 i. V. m. § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung nach dem Mehrheitswahlverfahren durchzuführen.
Das dienstälteste Mitglied der Gemeindevertretung bittet um Vorschläge für die Wahl der/des Vorsitzenden.
Gewählt ist, wer die Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben vorgeschlagenen Personen erneut abgestimmt. Wenn sich nur eine Person bewirbt, wird über diese erneut abgestimmt. Erhält sie nicht die Stimmen von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen. Werden mehrere Personen vorgeschlagen und erhält keine davon die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zweien statt, bei der die Person gewählt ist, die die meisten Stimmen erhält. Die vorgeschlagenen Personen nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen teil. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom dienstältesten Mitglied der Gemeindevertretung zu ziehende Los über die Teilnahme an der Stichwahl. Erhalten die Bewerberinnen und Bewerber in der Stichwahl gleiche Stimmenzahlen, entscheidet ebenfalls das vom dienstältesten Mitglied zu ziehende Los.
Beschlussvorschlag:
Frau/Herr ____________ wird als Vorsitzende/Vorsitzender vorgeschlagen.
Frau/Herr ____________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis:
Frau/Herr ____________ erklärt, dass sie/er die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister annimmt.
Damit ist Frau/Herr ____________ zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin/zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bimöhlen gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: