Vorlage - VO/02/2013/044
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung kann stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse wählen (§ 46 Abs. 4 GO)
Bei der Wahl sind folgende Bestimmungen entsprechend anzuwenden:
§ 46 Abs. 1 GO "Jede Fraktion kann verlangen, dass die stellvertretenden Mit
glieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden". (Nr. 1.2)
Wird dieser Antrag nicht gestellt, ist nach Meiststimmenwahl zu wählen. (Nr. 1.1)
§ 46 Abs. 3 S. 1 u. 2 GO "Wenn die Hauptsatzung dies bestimmt, können neben Ge
meindevertreterinnen und -vertretern auch andere Bürgerinnen und Bürger zu stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen gewählt werden. Sie müssen der Gemeindevertretung angehören können."
Auszug aus § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde:
Jede Fraktion kann so viele stellvertretende Ausschussmitglieder (Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können), wie Mitglieder ihrer Fraktion oder auf ihren Vorschlag gewählte Personen dem Ausschuss angehören, zur Wahl vorschlagen. Ein stellvertretendes Ausschussmitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion oder ein auf Vorschlag seiner Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Beschlussvorschlag:
1. Anträge zum Wahlverfahren
Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, die Besetzung der stellvertretenden Ausschussmitglieder nach folgender gemeinsam erarbeiteter Vorschlagsliste per Blockwahl im Meiststimmenverfahren durchzuführen.
oder alternativ:
Die -Fraktion beantragt, dass die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. Aus diesem Grunde stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang über die Wahlvorschläge (Listen) der Fraktionen wie folgt ab:
Anschließend wird die Zahl der Stimmen, die jeder Wahlvorschlag erhält, durch 0,5 - 1,5 - 2,5 usw. geteilt. Im Weiteren werden die Wahlstellen in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt, wie oben unter -Sachverhalt- beschrieben. Danach sind für die ständigen Ausschüsse nachstehende stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt.
Finanz- und Planungsausschuss
Maßnahmenausschuss
Die Vorgeschlagenen werden in offener Abstimmung gewählt.
Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: