Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2016/132  

Betreff: B 05 - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (vorhabenbezogen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
27.07.2016 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Hofgemeinschaft Weide-Hardebek LBF gGmbH hat mit Schreiben vom 17.06.2016 beim Bürgermeister der Gemeinde Bimöhlen, eingegangen beim Amt Bad Bramstedt-Land am 27.06.2016 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes (Erstellung eines Gemeinschaftshauses) gestellt.

 

Der Antrag der Hofgemeinschaft wird der Gemeindevertretung als Anlage beigefügt.

 

Um das gewünschte Bauvorhaben verwirklichen zu können ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Kostenübernahme der Hofgemeinschaft muss schriftlich erfolgen.

 

Da es sich um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

  1. Für das Gebiet
    Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt
    - bitte angeben -

    wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Erstellung eines Gemeinschaftshauses oder mehr - bitte angeben

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

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