Vorlage - VO/02/2015/109
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Sachverhalt:
Der Vogelschießerverein Bimöhlen hat den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Bimöhlen im nächsten Jahr Veranstalter vom Vogelschießer – Fest sein soll.
Hintergrund dazu: Wenn die Gemeinde Bimöhlen das Fest ausrichtet, werden keine Verwaltungsgebühren erhoben und der Schießstand ist über den Haftpflichtdeckungsschutz mit versichert.
Die Organisation des Festes übernimmt weiterhin der Vogelschießerverein Bimöhlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen stimmt dem Antrag vom Vogelschießerverein Bimöhlen zu, wenn keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: