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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
VO/05/2024/204 Änderung der Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schleich, Florian
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Griebenow, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Als Bemerkung seitens der Gemeindevertretung wird an das Amt weitergegeben, dass es hilfreich und zeitsparend wäre, wenn die Änderungen der Geschäftsordnung in der Beschlussvorlage kenntlich gemacht werden. Sollten Satzungen in Zukunft geändert werden, soll dies mitberücksichtigt werden.

Frau Nissen erkundigt sich nach dem Hintergrund der Änderung. Diese Frage nimmt Protokollführerin Jasmin Kluge mit in die Amtsverwaltung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die neue Geschäftsordnung wie im Entwurf dargestellt mit folgenden Änderungen:

Änderungsvorschlag für §8, juristisch nicht ausformuliert: Nach Bekanntgabe der in der letzten Sitzung gefassten nichtöffentlichen Beschlüsse, den Berichten des BM und der Ausschussvorsitzenden sowie zum Ende (vor dem nichtöffentlichen Teil) der Sitzung der Gemeindevertretung und der ständigen Ausschüsse nach § 5 der Hauptsatzung wird für die Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerfragezeit eingerichtet.

Ergänzungsvorschlag für § 9 Abs. 2:

Anfragen müssen schriftlich, kurz und sachlich abgefasst sein. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich.

Neuer Zusatz (zur Sicherstellung von "Top-Down"-Fragen):

Der BM hat das Recht, von der/dem Ausschussvorsitzenden über Maßnahmen Auskunft zu verlangen. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich. Die Ausschussvorsitzenden haben das Recht, von den Maßnahmenbetreuenden Auskunft über Maßnahmen zu verlangen. Die Anfragen müssen innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden, auf Antrag auch schriftlich.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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