Tagesordnung - 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.06.2016 | 02/2016/072 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Vergabe eines Straßennamens für die Straße am Wildpark Eekholt | VO/02/2016/134 | |||||||||
Ö 6 | B 05 - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (vorhabenbezogen) | VO/02/2016/132 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
Es werden folgende Planziele verfolgt: Erstellung eines Gemeinschaftshauses oder mehr - bitte angeben
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
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27.07.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
1.Für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt
wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Erstellung eines Gemeinschaftshauses
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 8 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 9 | Finanz- und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 9.1 | Beschlussfassung über einen evtl. Grundstückskauf mit einer Immobilie | ||||||||||
N 9.2 | Ergänzungsvereinbarung zu einem Wegebenutzungsvertrag | ||||||||||
N 10 | Verschiedenes | ||||||||||