Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2015 - laut anliegender Aufstellung.
07.09.2015 - Gemeindevertretung Bimöhlen
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2015-.