Beschluss:
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schirrmacher wird zur Bestimmung von Art, Form und Umfang der baulichen Maßnahmen die Angelegenheit zunächst an den Planungs- und Maßnahmenausschuss verwiesen.
Herr Bürgermeister Schirrmacher wird ermächtigt, Angebote im Anschluss einzuholen und den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.