Holsteiner Auenland         

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Einführung der Niederschlagswassergebühr

17. 01. 2023

Allgemeine Information

 

Die Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land beabsichtigen die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr.

 

Über die letzten Jahrzehnte wurde eine Vielzahl von Gerichtsurteilen gesprochen, die die Einführung einer getrennten Gebühr notwendig machen. Die Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land folgen somit der Weiterentwicklung des Gebührenrechts, die in vielen Gemeinden und Städten bereits vollzogen wird.

 

Bislang wird die Abwassergebühr nach dem so genannten Frischwassermaßstab erhoben. Bei diesem Maßstab wird davon ausgegangen, dass die eingeleitete Frischwassermenge der Abwassermenge entspricht. Für die Schmutzwassermenge kann dies auch angenommen werden, allerdings berücksichtigt dieser Maßstab das Niederschlagswasser nicht, das in die Kanalisation eingeleitet wird. Es wird daher durchschnittlich auf alle Grundstücke verteilt.

 

  Die getrennte Gebühr ermöglicht eine gerechtere Aufteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung. Zukünftig wird die Abwassergebühr aus einer Niederschlagswassergebühr und einer dadurch gesenkten Schmutzwassergebühr bestehen.

 

  Information für die Gemeinde Armstedt

 

Alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Armstedt, die an die Kanalisation angeschlossen sind, werden vom Amt Bad Bramstedt-Land angeschrieben und aufgefordert, einen Fragebogen zur Ermittlung der versiegelten Grundstücksfläche auszufüllen. Zusätzlich wird es ein Informationsblatt sowie ein Beispiel Fragebogen mit einem Erläuterungsblatt geben.

 

Die Versendung der Fragebögen wird voraussichtlich im März 2023 stattfinden, damit ab dem Jahr 2024 die getrennte Gebühr erhoben werden kann.

 

In naher Zukunft folgen die Gemeinden Borstel, Hagen, Weddelbrook, Wiemersdorf, Fuhlendorf, Heidmoor und Großenaspe. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Versendung der Fragebögen erfolgen wird, kann aktuell noch nicht genannt werden.

 

 

 
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