Holsteiner Auenland         

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Kfz-Ummeldung (Adressänderung)


Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug innerhalb unseres Amtsgebietes oder einem Zuzug aus dem Kreis Segeberg in eine unserer 14 amtsangehörigen Gemeinden können Sie den Service der KFZ-Ummeldung bei uns nutzen.

 

Hinweis: Alle außerhalb unserer Gemeinden wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner sowie KFZ-Gewerbetreibende wenden sich bitte direkt an die Zulassungsstelle des Kreises Segeberg.

 

Neuanmeldungen sind allerdings nicht möglich.

Wer ein Kraftfahrzeug neu zulassen will oder aus einem anderen Kreis zuzieht, muss einen neuen Kraftfahrzeugschein beantragen. Dieses ist weiterhin nur über die Zulassungsbehörde in Bad Segeberg oder Norderstedt möglich.


Notwendige Unterlagen

Mitzubringen sind

  • der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und
  • der Personalausweis

Gebühren

Die Gebühr für die Ummeldung beträgt 10,80 €.


Ansprechpartner

Fachbereich Kunden
König-Christian-Straße 6
24576 Bad Bramstedt
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